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Einspeisevergütung

Einspeisevergütung - Was ist das?

Die Einspeisevergütung ist der Ausgleich für selbst produzierte regenerative Energien, die ins öffentliche Netz eingespeist werden. Die Einspeisevergütung wurde im Rahmen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) eingeführt. Eigenheimbesitzer sollten zur Anschaffung einer Solaranlage motiviert werden um somit die Energiewende voranzutreiben. Die Einspeisevergütung ist eine Förderung, die staatlich festgelegt und garantiert wird.

Man unterscheidet bei der Einspeisevergütung in Volleinspeisung und Überschusseinspeisung. Bei der Volleinspeisung wird der gesamte gewonnene Strom direkt ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Dieser wird somit nicht für sich selbst genutzt. Der Eigenverbrauch ist demnach null und der Bedarf wird aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen. Bei der Überschusseinspeisung wird zeitgleich der produzierte Strom direkt verbraucht, während der Überschuss ins öffentliche Netz abgeht. Der Eigenverbrauch wird gedeckt und, wenn es notwendig ist, mit Strom aus dem Netz erweitert. Der überschüssig produzierte Strom kann anhand eines PV-Stromspeichers gehalten werden und bei Bedarf aus dem Speicher bezogen werden.

Höhe der Einspeisevergütung

Die Vergütung ist abhängig von der Anlagenart, der Anlagengröße und des Zeitpunktes der Inbetriebnahme. Die Einspeisevergütung wird immer für 20 Jahre plus Restzeit bis zum jeweiligen Jahresende gezahlt. Die Höhe der Einspeisevergütung ist allerdings auch noch davon abhängig, über welche Leistung Ihre PV-Anlage verfügt.

Wie beantrage ich die Einspeisevergütung?

Der Antrag auf Einspeisung muss unbedingt vor der Installation der PV-Anlage erfolgen. Um den Prozess des Netzanschluss-Antrages zu beschleunigen, sollten alle notwendigen Unterlagen gesammelt eingereicht werden. Erst nachdem Sie die Zusage der Einspeisung erhalten haben, können Sie die Anlage zu einem abgestimmten Termin in Betrieb nehmen.
Im Antrag auf Einspeisung sollte die höchstmöglich installierbare Nennleistung beantragt werden. Der angegebene Wert kann nachträglich nach unten korrigiert werden.

Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?

Für selbst verbrauchten PV-Strom gibt es keine Vergütung. Sie haben Anspruch auf die Einspeisevergütung, wenn Sie über eine PV-Anlage verfügen, die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist.
Bei der Auszahlung der Einspeisevergütung haben sich zwei Zahlungsmodalitäten von Verschiedenen etabliert:

monatliche Abschlagszahlung
jährliche Abrechnung

Monatliche Abrechnung

Bei dieser Praxis wird monatlich ihr aktueller Zählerstand erfasst, um die Einspeisevergütung zu bestimmen. Diese wird dann im Folgemonat ausgezahlt. Die jährliche Abrechnung entfällt.

Jährliche Abrechnung:

Bei dieser Praxis erhalten Sie die Einspeisevergütung monaltich im Voraus. Diese Zahlung basiert auf einer Schätzung der Einspeisung. Am Ende des Jahres werden die Vorauszahlungen mit der tatsächlich zustehenden Einspeisevergütung gegenübergestellt. Je nachdem, ob zu viel oder zu wenig gezahlt wurde, erhalten Sie entweder eine Nachzahlung oder müssen einen Teil der Einspeisevergütung wieder zurückzahlen.

Wie lange ist mir die Einspeisevergütung sicher?

Die Höhe der Einspeisevergütung ist über die nächsten 20 Jahre ab der Inbetriebnahme der PV-Anlage festgeschrieben. Wenn die Einspeisevergütung also sinkt, sind Sie davon unberührt und unabhängig.

Einspeisevergütung - Wie ist der Ablauf der Zahlung?

Ist die Photovoltaikanlage erst einmal errichtet, so möchte man natürlich möglichst schnell in den Genuss der Einspeisevergütung kommen. Doch bevor es so weit ist, müssen gewisse Punkte beachtet und unbedingt eingehalten werden:

Netzverträglichkeitsprüfung
seperate Zählersetzung
Anlageanschluss

Bevor die Einspeisevergütung vom örtlichen Energieversorgungsunternehmen gezahlt wird, muss ein separater Stromzähler installiert werden. Ein Anschluss der Photovoltaikanlage an das öffentliche Stromnetz sowie die Netzverträglichkeitsprüfung sind ebenfalls erforderlich.

Erteilung der Einspeisezusage

Das EEG schreibt fest, wie hoch die Einspeisevergütung ausfällt. Der Energieversorger ist zur Abnahme des Stroms der PV-Anlagen verpflichtet. Daher verzichten viele Stromversorger auf einen Einspeisevertrag, sondern erteilen "nur" eine schriftliche Einspeise-Zusage.

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