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Einspeisevergütung

Einspeisevergütung – Was ist das?

Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung für den Strom, den Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) selbst erzeugen und ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Diese Regelung wurde im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt, um die Energiewende zu unterstützen und Anreize für private Haushalte zu schaffen, in erneuerbare Energien zu investieren. Die Einspeisevergütung wird vom Staat garantiert und für einen Zeitraum von 20 Jahren nach der Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage gezahlt.

Volleinspeisung vs. Überschusseinspeisung

Es gibt zwei Modelle, wie Sie Ihre PV-Anlage betreiben können:

        • Volleinspeisung: Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Der Strom wird also nicht für den eigenen Bedarf genutzt, sondern vollständig verkauft.

        • Überschusseinspeisung: Hierbei wird ein Teil des erzeugten Stroms direkt im Haushalt verbraucht, und nur der überschüssige Strom wird ins Netz eingespeist. Falls der Eigenbedarf nicht vollständig gedeckt wird, kann zusätzlich Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen werden. Alternativ können Sie überschüssigen Strom in einem Stromspeicher (z.B. einem PV-Speicher) speichern und bei Bedarf abrufen.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung?

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von mehreren Faktoren ab, wie:

                  • Anlagenart: Unterschiedliche Technologien (z. B. monokristalline oder polykristalline Solarmodule) erhalten unterschiedliche Vergütungen.
                  • Anlagengröße: Je größer die PV-Anlage, desto mehr Strom kann produziert und eingespeist werden.
                  • Inbetriebnahmedatum: Die Vergütung variiert je nachdem, wann Ihre PV-Anlage in Betrieb genommen wurde.

Die Einspeisevergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren plus den Rest des Jahres nach der Inbetriebnahme gezahlt.

Wie beantrage ich die Einspeisevergütung?

Der Antrag auf Einspeisevergütung muss vor der Installation der PV-Anlage gestellt werden. Dazu müssen alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrem Netzbetreiber eingereicht werden. Sobald Ihre Anlage die Zusage für die Einspeisung erhalten hat, können Sie die Anlage installieren und in Betrieb nehmen.

Beim Antrag sollten Sie die maximal installierbare Leistung Ihrer PV-Anlage angeben. Diese kann später bei Bedarf noch nach unten angepasst werden.

Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?

Für den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms erhalten Sie keine Einspeisevergütung. Diese Vergütung gibt es nur, wenn der Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Die Auszahlung der Einspeisevergütung erfolgt in der Regel in einer der folgenden Zahlungsarten:

            • Monatliche Abschlagszahlung: Der Zählerstand Ihrer Einspeisung wird monatlich erfasst, und die Einspeisevergütung wird dann im folgenden Monat ausgezahlt.

            • Jährliche Abrechnung: Hierbei erhalten Sie eine monatliche Vorauszahlung, die auf einer Schätzung der Einspeisung basiert. Am Ende des Jahres wird die tatsächliche Einspeisung mit den Vorauszahlungen abgeglichen. Falls zu viel oder zu wenig gezahlt wurde, erfolgt eine Nachzahlung oder Rückforderung

Wie lange ist die Einspeisevergütung garantiert?

Die Einspeisevergütung ist für 20 Jahre nach der Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage festgeschrieben. Selbst wenn die Vergütungssätze in den kommenden Jahren sinken, sind Sie davon nicht betroffen – Ihre Vergütung bleibt über die gesamte Laufzeit konstant.

Ablauf der Zahlung der Einspeisevergütung

Damit die Einspeisevergütung ausgezahlt werden kann, sind einige Schritte erforderlich:

                1. Netzverträglichkeitsprüfung: Ihr Netzbetreiber überprüft, ob die Einspeisung in das öffentliche Netz ohne Probleme möglich ist
                2. Separater Zähler: Es wird ein zusätzlicher Zähler für den von Ihrer PV-Anlage erzeugten Strom installiert, um die Menge des eingespeisten Stroms zu messen.
                3. Anschluss der PV-Anlage: Ihre PV-Anlage wird an das öffentliche Stromnetz angeschlossen.

Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt der Netzbetreiber die Einspeisezusage, die es Ihnen erlaubt, den erzeugten Strom zu verkaufen. Laut EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, den Strom zu einem festgelegten Preis abzunehmen, was viele Anbieter dazu veranlasst, auf einen separaten Einspeisevertrag zu verzichten und nur eine schriftliche Zusage zu erteilen.

 

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